Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht

§ 1 Präambel
§ 2 Allgemeines
§ 3 User (Teilnehmer, Affiliates)
§ 4 Sponsoren (Programmanbieter, Merchants)
§ 5 Partnerprogramme (Werbekampagnen)
§ 6 Anmeldung (Programmnutzung)
§ 7 Werbekostenerstattung
§ 8 Manipulation
§ 9 Gewährleistung und Haftung
§ 10 Laufzeit und Vertragsende
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 12 Salvatorische Klausel
Preisverzeichnis

§ 1 Präambel

  1. Die Webseite Affilishock stellt unter der URL www.affilishock.de eine Plattform für die Abwicklung von Partnerprogrammen (Werbekampagnen) zur Verfügung (im folgenden Affilishock).
  2. Der Nutzer und somit Vertragspartner möchte die von Affilishock angebotene Dienstleistung als Teilnehmer, Affiliate (im folgenden "User") oder Programmanbieter, Merchant (im folgenden "Sponsor") von Partnerprogrammen in Anspruch nehmen. Der Vertragspartner ist voll geschäftsfähig, bzw. wird von einem voll geschäftsfähigen Vertreter vertreten.
  3. Affilishock erhält für seine Dienstleistung eine Vergütung gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
  4. Die in den Allgemeinen Geschätfsbedingungen aufgeführten Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und der Affilishock. Weiterhin regeln sie die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern an den Partnerprogrammen (Usern) und den Anbietern der Partnerprogramme (Sponsoren), vorbehaltlich abweichender Regelungen zwischen diesen. Die Zusammenarbeit zwischen Vertragspartner und Affilishock wird durch solche abweichenden Regelungen nicht berührt, es gelten immer die hier vereinbarten Bedingungen.
  5. Die Anmeldung bzw. Werbebuchung bei Affilishock begründet ein Vertragsverhältnis zwischen Affilishock und der angemeldeten Partei.
  6. Durch die Einbindung eines von einem Sponsor angebotenen Partnerprogramms gemäß § 6 wird jeweils ein weiteres Vertragsverhältnis zwischen dem User und dem Sponsor begründet. Für dieses gelten in erster Linie ebenfalls diese Bedingungen, vorbehaltlich weiterer oder abweichender Regelungen zwischen diesen beiden Parteien.
  7. Für den Geltungsbereich dieser Bedingungen kommen die folgenden Definitionen zur Anwendung:

    Partnerprogramm (Werbekampagne)
    Eine Vereinbarung über die erfolgsbezogene abgerechnete Plazierung von Werbung oder sonstigen Incentives für die Angebote der Sponsoren durch die User.
    Werbung und Incentives (Werbemittel)
    Alle auf den Internetseiten der User eingebundenen, von Affilishock zur Verfügung gestellten und in ihrer Nutzung protokollierten Anreize für die Nutzer der Internetseiten der User, Angebote eines Sponsors zu nutzen.
    Erfolg und erfolgsbezogene Abrechnung
    Der User erhält nur dann eine Werbekostenerstattung, wenn durch die von ihm geschalteten Incentives vorher definierte Erfolgsziele erreicht wurden ("Erfolge"). Diese Erfolge stellen die Abrechnungsgrundlage dar und sind in der Regel:

    Klick (Click)
    Die Incentives leiten Besucher der Internetangebote des Users durch einen Hyperlink auf das Internetangebot des jeweiligen Sponsors weiter. Als Erfolg wird jeder weitergeleitete Besucher gewertet. Es werden nur Erfolge gewertet, die durch einen absolut freiwilligen Klick des Users zu Stande kamen.
    Besucher (Traffic)
    Das Angebot des Sponsors wird direkt vom User beworben. Dies geschieht über einen Direktaufruf, wie zum Beispiel ein sich automatisch öffnendes Fenster. Als Erfolg wird jeder Besuch gewertet.
    Registrierung (SignUp)
    Die durch den User geschalteten Incentives führen zu einer Registrierung von neuen Nutzern beim Sponsor. Als Erfolg wird jede abgeschlossene Registrierung eines noch nicht beim Sponsor registrierten Nutzers gewertet, der durch den User gemäß der vom Sponsor auferlegten Bedingungen geworben wurde.
    Verkauf (Sale)
    Die Incentives des Users führen zu einem Kauf- oder Bestellvorgang im Angebot des Sponsors. Als Erfolg wird ein abgeschlossener und bezahlter Kauf durch einen vom User geworbenen Kunden gewertet.

    Werbekostenerstattung
    Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung durch den Sponsor an den User, geleistet anhand der von Affilishock als Dienstleister gezählten und abgerechneten Erfolge des Users.
    Informationszeitpunkt
    Der rechtsverbindliche Zeitpunkt der Übermittlung von Informationen an User und oder Sponsoren ergibt sich jeweils aus der von Affilishock durch geeignete technische Mittel protokollierten Versendung der Informationsmail an den betroffenen User / Sponsor.

§ 2 Allgemeines

  1. Es gelten die unter www.affilishock.de bereitgehaltenen Bedingungen. Affilishock behält sich das Recht vor, diese Statuten jeder Zeit zu ändern.
  2. Über eine Änderung der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden die Vertragspartner rechtzeitig per E-Mail informiert. Die Unterlassung von Einwendungen gegen die bekannt gemachten Änderungen innerhalb von 14 Tagen gelten als Einverständniserklärung zu den geänderten Bedingungen. Sollten Vertragspartner den geänderten Statuten nicht zustimmen, so wird das Vertragsverhätnis automatisch beendet. Näheres regelt § 10.
  3. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur anerkannt, wenn sie durch einen bevollmächtigten Vertreter von Affilishock schriftlich bestätigt und unterzeichnet sind.

§ 3 User (Teilnehmer, Affiliates)

  1. Der User wirbt auf seiner Website für Angebote der Sponsoren. Der Sponsor zahlt dem User dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage variiert von Programm zu Programm und wird jeweils auf der Homepage von Affilishock bekannt gegeben. Die Sponsoren sind teilweise dazu berechtigt, die Bedingungen Ihrer Programme zu ändern.
  2. Änderungen werden den Usern durch Affilishock unverzüglich per E-Mail mitgeteilt und auf der Homepage bekannt gegeben. Affilishock übernimmt keine Haftung für eventuelle Nachteile, die dem User durch Änderungen der Programmbedingungen entstehen. Insbesonders ist Affilishock grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig für verringerte Werbekostenerstattungen, die auf Transaktionen auf den Internetseiten des Users nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über diese Änderungen (Informationszeitpunkt) zurückzuführen sind.
  3. Der User verpflichtet sich, seine bei Affilishock hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der User durch verspätete Informationen aufgrund mangelhafter oder unaktueller Kontaktdaten erleidet, fallen in die alleinige Verantwortung des Users. Weiterhin ist der User dazu verpflichtet, seine Daten bei der Anmeldung korrekt einzugeben.
  4. Es ist dem User ausdrücklich nicht gestattet, sich selbst, ein Familienmitglied oder eine entsprechend aufgeforderte Person über den eigenen Account zu werben, um dadurch zu profitieren.

§ 4 Sponsoren (Programmanbieter, Merchants)

  1. Auf den von Affilishock vermittelten Seiten der User werben die Sponsoren für Ihre Angebote. Der Sponsor zahlt den Usern dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage wird durch den Sponsor alleinverantwortlich für jedes einzelne Programm gemäß allgemeiner Richtlinien festgelegt. Die jeweiligen Bedingungen dafür werden auf der Homepage von Affilishock bekannt gegeben.
  2. Die Sponsoren sind jederzeit berechtigt, teilweise die Bedingungen Ihrer Programme zu ändern. Dazu ist jedoch eine Kontaktaufnahme zum Service notwendig. Änderungen der Programmbedingungen werden den Usern dann automatisch per E-Mail mitgeteilt, sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
  3. Bei Programmbedingungen, die dies erfordern, ist der Sponsor verpflichtet, seine Internetseiten so anzupassen, dass Affilishock Geschäftsabschlüsse auf seiner Website erfolgreich protokollieren kann. Affilishock unterstützt den Sponsor u.a. durch entsprechende Code-Vorlagen bei dieser Anpassung.
  4. Die Zahlung der Werbekostenerstattung an die User erfolgt in den Werbemethoden Pay per Click und Pay per Traffic im Voraus. Bei allen anderen Werbemethoden erhält der Sponsor direkt nach Monatsende eine Rechnung über die angefallenen Transaktionen, die sofort nach Erhalt zu begleichen ist. Erst nach Eingang der Rechnungsbeträge durch den Sponsor erfolgt eine Gutschrift an den User.
  5. Der Sponsor ist dazu verpflichtet, seine Rechnung sofort nach Erhalt zu begleichen. Sollte der Sponsor die angefallenen Werbekostenerstattungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung beglichen haben, werden die User über diesen Sachverhalt informiert und das entsprechende Programm wird gesperrt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Erfolge aus den Webseiten der User weiterhin protokolliert. Die in dieser Zeit aufgelaufenen Forderungen von Usern werden an den Sponsor weitergeleitet und sind von diesem zu tragen. Der Sponsor stellt Affilishock von allen Ansprüchen frei, die sich aus Forderungen von Usern aufgrund von Ansprüchen auf Werbekostenerstattung ab dem Zeitpunkt der Information der User ergeben.
  6. Für Rechnungen, die im entsprechend festgesetzten Zeitraum nicht beglichen werden und bei denen es zu einem Mahnverfahren kommt, berechnt Affilishock eine Arbeitsaufwandspauschale von EUR 10,00.
  7. Von Affilishock protokollierte Erfolge im Sinne dieser Bedingungen müssen jeweils vom Sponsor freigegeben werden (außer Click- & Traffic-Erfolge). Erst nach dieser Freigabe werden den Sponsoren die entsprechenden Werbekostenerstattungen gutgeschrieben. Die Freigabe erfolgt im Loginbereich des Sponsors von Affilishock, und wird durch Affilishock durch geeignete Informationen unterstützt.
  8. Wird ein protokollierter Erfolg innerhalb von 4 Wochen weder bestätigt noch verworfen, so wird er automatisch bestätigt.
  9. Affilishock distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten aller Werbebotschaften eines Sponsors. Es ist dem Sponsor keinesfalls gestattet, für Angebote zu werben, die gegen geltendes Recht verstoßen (z.Bsp. rassistische Seiten, Kinderpornographie, etc.).

§ 5 Partnerprogramme (Werbekampagnen)

  1. Der Sponsor stellt Affilishock bei Einrichtung des Programms in geeigneter Form Werbemittel oder sonstige Incentive als Hypertext oder sonstige Tags oder Codes zur Verfügung.
  2. Affilishock liefert diese Tags oder Codes in geeigneter Form modifiziert an die User aus.
  3. Die Einbindung der Incentive und Werbemittel obliegt allein dem User. Dieses gilt auch für deren Platzierung und Kennzeichnung sowie die Häufigkeit der Einbindung (und ähnliche Fragen). Affilishock und die Sponsoren werden hierauf nur dann Einfluß nehmen, wenn dieses die wirtschaftlichen Interessen geboten erscheinen lassen.
  4. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt in der Verantwortung des Users. Für Nachteile die durch inkorrekte Einbindung durch den User entstanden sind, übernehmen weder Affilishock noch der jeweilige Sponsor eine Haftung.
  5. Der User ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Codes, Tags oder Werbematerialien in irgendeiner Weise zu verändern (gleich aus welchem Grunde oder mit welcher Zielstellung) und / oder diese Codes oder Tags in einer anderen als der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden, auch wenn dies technisch möglich sein sollte.
  6. Dem User ist es weiterhin nicht gestattet URL-Codes von Affilishock in E-Mails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt dieser E-Mails zugestimmt haben (Spam). Die URL-Codes von Affilishock dürfen somit nur in E-Mails eingebunden weden, wenn die Empfänger vor dem Empfang der ersten E-Mail zugestimmt haben (OptIn-Verfahren).
  7. Das Einbinden von Pay per Click- und Pay per Traffic-Codes in E-Mails ist keinesfalls gestattet.
  8. Die Einbindung der dem User zum Zwecke der Werbung und Incentivierung bestimmter Handlungen zur Verfügung gestellten Codes und Tags darf nicht in der Form erfolgen, dass die Nutzer der Webseiten des Users durch Vornahme von Handlungen in Zusammenhang mit dieser Werbung oder Incentives einen zusätzlichen Nutzen als die durch den Sponsor angestrebte Wahrname des beworbenen Angebots haben. Dies umfasst beispielsweise die Verwendung als Absendeschaltfläche für die Versendung von SMS, die Verwendung in Angeboten mit Beteiligung der Nutzer an den durch sie verursachten Einnahmen u.ä. Einsatzfelder. Im Zweifelsfall ist der Sponsor des jeweiligen Programms von dem geplanten Einsatz in Kenntnis zu setzen, und muß diesem ausdrücklich zugestimmt haben (ggf. Kopie an Affilishock).
  9. Für die Beziehung zwischen Sponsor und User und die Abwicklung der einzelnen Partnerprogramme sind ursächlich diese Teilnahmebedingungen von Affilishock maßgeblich. Der Sponsor ist jedoch berechtigt, diese Bedingungen im Einvernehmen mit den Usern durch eigene Regelungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
  10. Auf von den Teilnahmebedingungen für User von Affilishock abweichende Bedingungen muß der Sponsor in der Beschreibung (den Einschränkungen) seines Programms explizit hinweisen.

§ 6 Anmeldung (Programmnutzung)

  1. Jeder registrierte User kann nur auf vorher in seiner "URL-Verwaltung" hinzugefügte Internetangebote die vom Sponsor zur Verfügung gestellten Codes oder Tags der jeweiliges Programme einbinden.
  2. Es dürfen in der "URL-Verwaltung" nur solche Webseiten hinzugefügt werden, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Sollte Affilishock Kenntnis von der Anmeldung einer Webseite mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten erlangen, so wird der betreffende Vertragspartner sofort gesperrt. Zudem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert. Affilishock behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit technischen Mitteln, u.U. auch unter Umgehung serverseitig bestehender Regeln, wie der Datei "robots.txt", auf derartige Inhalte zu untersuchen.
  3. Sponsoren können jede Art von Internetangebot bewerben. Jedoch gelten auch hier die unter § 6.2 genannten Hinweise.
  4. Für die Teilnahme an einem Partnerprogramm bindet der User einfach den entsprechenden Code in seine Homepage an. Sofort beginnt die Werbekostenerstattung. Der Sponsor hat die Möglichkeit, die Internetangebote der User, die für sein Partnerprogramm und somit sein Angebot werben, jederzeit unter Angabe von Gründen zu sperren. Der User wird über diese Sperrung per E-Mail benachrichtigt und hat die HTML-Codes dann umgehend zu entfernen. Mit Sperrung der Homepage des Users endet die Werbekostenerstattung automatisch.
  5. Affilishock behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten auch bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von Inhalten laut § 6 Absatz 2 von der Nutzung des Dienstes auszuschliessen.

§ 7 Werbekostenerstattung

  1. Der Sponsor zahlt den Usern für die von ihnen erzielten Erfolge eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung.
  2. Ein Anspruch auf Werbekostenerstattung entsteht grundsätzlich nur, wenn Erfolge im Sinne der Definitionen dieser Bedingungen sowie ggf. der Bedingungen des jeweiligen Sponsors vorliegen. Über das Vorliegen eines Erfolges entscheidet der Sponsor, Affilishock liefert liefert lediglich die technische Dienstleistung der Abwicklung und stellt dem Sponsor Informationen für das Treffen dieser Entscheidung zur Verfügung.
  3. Nach Bestätigung eines Erfolges durch den Sponsor wird die hierfür vereinbarte Werbekostenerstattung dem User gutgeschrieben und zzgl. der Provision für Affilishock dem Sponsor abgezogen, bzw. so protokolliert, dass die Gesamtzahl der Erfolge in der nächsten Rechnung zusammenkommt.
  4. Eine Ablehnung eines Anspruchs auf Werbekostenerstattung durch einen Sponsor begründet keine Ansprüche gegenüber Affilishock.
  5. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung an die User erfolgt erst, wenn das Konto des Users ein Guthaben von mindestens € 25,00 aufweist. Guthaben auf den Konten von Affilishock werden nicht verzinst.
  6. Affilishock tritt gegenüber den Usern lediglich als Abwickler und Treuhänder auf. Sollte der Sponsor offene Rechnungen nicht begleichen, so bestehen alle Ansprüche auf Werbekostenerstattung aufgrund von erfolgreichen Abschlüssen im Rahmen eines Partnerprogramms grundsätzlich gegegnüber dem Sponsor des jeweiligen Programms.
  7. Sollte ein Sponsor seine Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsdatum begleichen, so wird Affilishock die betroffenen User von diesem Umstand per E-Mail in Kenntnis setzen. Zudem wird Affilishock das / die betroffe(n) Partnerprogramm(e) sperren. Affilishock übernimmt jedoch keine Haftung für jedwede Ansprüche auf Werbekostenerstattung, die durch Transaktionen auf den Internetseiten des Users nach dem Zeitpunkt der Bekanntmachung (Informationszeitpunkt) entstehen.
  8. Sollte ein User innerhalb von 2 Monaten keine Aktion durchführen (kein Login oder Aufruf) stattfinden, so wird dessen Account automatisch gesperrt. Guthaben unter € 25,00 werden gemäß § 7 Absatz 5 nicht ausgezahlt.

§ 8 Manipulation

  1. Als Manipulation gilt grundsätzlich jeder Versuch, die Systeme und das Abrechnungsprinzip von Affilishock durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Dazu zählt insbesondere, dass die ursprünglich von Affilishock bzw. den Sponsoren vorgesehenen und angebotenen Incentive oder Werbemittel verändert oder auf anderen als den durch die URL-Verwaltung vorgesehenen Webseiten verwendet werden, und dass die Systeme von Affilishock durch technische oder sonstige Mittel zur Zählung bzw. Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden bzw. nur vorgetäuschten Erfolgen veranlasst werden.
  2. Weiterhin zählt als Manipulation jeder Verstoß gegen § 5 (Absätze 5 und 6) dieser Bedingungen.
  3. Affilishock wird den betreffenden User von einem aufgetretenen Verdacht der Manipulation schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Sollte mit dem User innerhalb einer angemessenen Zeit keine einvernehmliche und lückenlose Klärung der Verdachtsmomente erfolgen so gilt der Tatbestand der Manipulation als erfüllt.
  4. Jede Manipulation führ zur sofortigen Sperrung des Users und Schließung seines Kontos bei Affilishock. Die angemeldeten Webseiten des Users werden gesperrt. Ein auf dem Konto des Users befindliches Guthaben, auch wenn es nicht aus manipulierten Vorgängen herrührt, wird an die betroffenen Sponsoren zurückerstattet.
  5. Affilishock behält sich das Recht vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte User rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Affilishock wird den Dienst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben. Zusicherungen irgendeiner Art auf die Websites der Sponsoren oder die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Dienstes von Affilishock werden nicht gegeben.
  2. Affilishock haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder aufgrund des Fehlens wesentlicher zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet Affilishock nur - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach dem Produkthaftungsgesetz oder, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
  3. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht haftet Affilishock höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der sich anhand der durchschnittlichen monatlichen Werbekostenerstattung des Users bzw. den durchschnittlichen monatlichen Zahlungen von Werbekostenerstattungen des Sponsors innerhalb der letzten 6 Monate bemisst.
  4. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Hyperlinks die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
    Affilishock verweist auf seinen Seiten mit Hyperlinks zu anderen Seiten im Internet. Für all diese Links gilt: Affilishock erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich Affilishock hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller auf dem Webauftritt von Affilishock verlinkten Seiten, und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.

§ 10 Laufzeit und Vertragsende

  1. Auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischem dem Vertragspartner und Affilishock geschlossene Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.
  2. Jeder User ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit Affilishock jederzeit zu beenden. Beendet der User die Zusammenarbeit mit Affilishock, so wird ein eventuelles Guthaben des Users bei Affilishock jedoch nur ausbezahlt, wenn es mindestens die Auszahlungsgrenze von EUR 25,00 erreicht.
  3. Die Beendigung der Teilnahme an allen Partnerprogrammen ist nicht gleichzusetzen mit der Kündigung der Zusammenarbeit mit Affilishock. Diese muß seperat erfolgen.
  4. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit Affilishock und oder die Beendigung der Teilnahme an einem oder mehreren Partnerprogrammen ist für User jederzeit online im Loginbereich für User auf www.affilishock.de unter dem Menüpunkt "Einstellungen" möglich. Jede Kündigung ist gültig ab 0.00 Uhr des auf die Vornahme der Kündigung folgenden Tages, ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Erfolge auf den betroffenen Webseiten des Users mehr gezähl bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf Werbekostenerstattung herangezogen.
  5. Affilishock ist berechtigt, User nach Maßgabe der §§ 6 (2 und 5) und 8 zu sperren und von der Nutzung des Dienstes auszuschliessen.
  6. Jeder Sponsor ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit Affilishock und allen oder einzelnen Usern jederzeit zu beenden (im Falle von Usern jedoch nur unter Angabe von Gründen, die ihn zur Sperrung des betroffenen Users veranlasst haben). Beendet der Sponsor die Zusammenarbeit mit Affilishock, so wird sein Konto nach Abrechnung aller restlichen Vorgänge abgeschlossen, im voraus bezahlte Pay per Click/Traffic-Kampagnen werden abgearbeitet und nicht erstattet.
  7. Die Beendigung aller durch den Sponsor angebotenen Partnerprogramme ist nicht gleichzusetzen mit der Kündigung der Zusammenarbeit mit Affilishock. Diese muß seperat erfolgen.
  8. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit Affilishock und oder die Beendigung eines oder mehrerer angebotener Partnerprogramme ist für Sponsoren jederzeit online im Loginbereich für Sponsoren auf www.affilishock.de unter dem Menüpunkt "Einstellungen" möglich. Jede Kündigung und oder Programmbeendigung ist gültig ab 0.00 Uhr des auf die Vornahme folgenden Tages. Ab diesem Zeitpunkt werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen noch alle Erfolge gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruches auf Werbekostenerstattung herangezogen, die ihren Ursprung vor der Kündigung und oder Programmbeendigung hatten.
  9. Nach der Kündigung der Zusammenarbeit mit Affilishock und oder der Beendigung eines oder mehrerer angebotener Partnerprogramme entsprechend Punkt § 10 Absatz 8 registrierte Erfolge sowie daraus resultierende Ansprüche von Usern werden dem Sponsor in Rechnung gestellt, zu deren Zahlung der Sponsor verpflichtet ist.

§ 11 Andwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese Bedingungen, alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit Affilishock sowie der Sponsoren und User untereinander unterliegen deutschem Recht.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ahrensburg. Affilishock behält sich jedoch das Recht zur Klageerhebung an einem anderen Gerichtsstand vor.

§ 12 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt bzw. dem entspricht, was Affilishock und die Sponsoren gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Preisverzeichnis

User

Für User ist die Teilnahme an Affilishock und die Nutzung der Plattform kostenfrei.

Sponsoren

Affilishock rechnet alle Dienste nach klaren Regeln und zu attraktiven, ausschließlich leistungsbezogenen Preisen ab (eine klare Garantie ist nur bei Pay per Click/Sale gegeben). Es gibt keine versteckten Gebühren oder Kosten.

Service (Leistung)

Preis

Erläuterungen

Einrichtung € 0,00 Affilishock berechnet keine Einrichtungsgebühr.

Transaktionen 20 % Für die Nutzung der Technik und Infrastruktur von Affilishock berechnen wir einen Betrag von 20% der an die User gezahlten Werbekostenerstattungen.
Beispiel: Pro SignUp erhält ein User € 1,00. Affilishock berechnet 20%, also € 0,20. Somit kostet Sie jeder neu vermittelte Nutzer insgesamt € 1,20.

Mindestumsatz € 0,00 Bei Affilishock gibt es keinen Mindestumsatz. Wir verdienen nur, wenn auch unsere Sponsoren verdienen.

Zahlungsmangagement inklusive Die für die Auszahlung der Werbekostenerstattung an die User anfallenden Kosten sind bei Affilishock inklusive.

Prüfung und Bewertung von Usern inklusive Wir prüfen alle Anmeldungen von Usern und ordnen diese nach verschiedenen Kriterien. Damit sichern wir unseren Sponsoren jederzeit qualifizierte User.

Auslieferung der Werbemittelcodes inklusive Die technische Auslieferung der Ihre Werbemittel einblendenden Codes ist inklusive.

Erstellung der Werbemittel
(optional)
ab € 30,00 Affilishock erstellt Ihnen gerne die von Ihnen gewünschten Werbemittel. Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.

Auslieferung der Werbemittel
(optional)
ab € 10,00 mtl. Sollten Sie auch Ihre Werbemittel (z.B. Grafik-Banner) von unseren Hochverfügbarkeitsservern ausliefern lassen wollen, dann berechnen wir lediglich den hierdurch verursachten IP-Traffic mit pauschal € 10,00 für das erste Gigabyte. Hinzu kommen € 5,00 für jedes angefangene Gigabyte.